Werbekennzeichnung auf Instagram

Aus aktuellem Anlass – momentan wird dieses Thema auf der weltweit größten sozialen Fotoplattform wieder heiß diskutiert. Wie kennzeichne ich Werbung richtig und was muss ich eigentlich alles kennzeichnen? Ich habe die wichtigsten Infos kurz für euch zusammengefasst.

Momentan gibt es vor allem unter den deutschen Accounts wieder einige Abmahnungen. Das schürt natürlich die Unsicherheit unter den Nutzern, darum habe ich für euch recherchiert, was eigentlich alles wie zu kennzeichnen ist.

Achtung: Ich bin kein Anwalt, was ihr hier lesen könnt, ist das Ergebnis meiner eigenen Recherche. Ich übernehme keinerlei Haftung. 

Was muss ich kennzeichnen?

Momentan leider fast alles. Ob ihr nun eine Marke taggt oder verlinkt, einen Freund oder euren Partner markiert, einen Ort oder ein Lokal angebt bzw. markiert oder nur eine Marke / ein Logo zu sehen ist. Das absurde dabei ist, dass es leider ganz egal ist, ob ihr für den Beitrag bezahlt wurdet, ein PR Sample erhalten habt oder das Produkt selbst gekauft habt. Jede Nennung einer Marke ist Werbung nach momentaner Rechtslage. Wenn ihr solche Beiträge nicht als Werbung deklariert, fällt es in den Bereich „Schleichwerbung“ und ist somit strafbar.

Wie muss ich kennzeichnen?

Direkt am Anfang des Beitrags, am besten noch durch etwaige Trennzeichen hervorgehoben. Der Zusatz #Werbung am Ende des Textes reicht leider nicht mehr. Es muss jetzt für den Nutzer klar ersichtlich sein, dass etwas Werbung ist, auch wenn er die Beitragsbeschreibung nicht zu Ende liest. Daher klar am Textanfang mit Werbung markieren. Die Werbekennzeichnung muss außerdem der Beitragssprache entsprechen (also z.B. Deutsch, Englisch oder beides).

Beispiele hierfür sind:
  • Werbung / Ad
  • Werbung / Ad – Kooperation
  • Werbung / Ad – PR Sample
  • Werbung / Ad da Markennennung (evtl. mit dem Zusatz bezahlt oder unbezahlt)
  • Werbung / Ad – selbst gekauft

Die letzten beiden Punkte nutze ich gerne, um unbezahlte Werbung zu markieren.

Gilt diese Regelung für alle Beiträge?

Leider ja. Theoretisch könnt ihr auch für einen Beitrag aus 2015 heute noch abgemahnt werden, den alles, was aktuell online ist, muss die gültigen Richtlinien erfüllen. Daher ist es ratsam, auch alte Beiträge durchzugehen und evtl. zu aktualisieren.

Das gleiche gilt übrigens auch für das Markieren (etc.) in den Stories! Auch hier muss jede Nennung gekennzeichnet werden. Wenn ihr mehrere Stories am Stück zu einem Thema postet, das Werbung enthält, reicht ein Vermerk auf dem ersten Story-Segment (z.B. Dauerwerbesendung). Hängen die Story-Teile nicht direkt zusammen, müsst ihr jede Story einzeln als Werbung kennzeichnen.

Kennzeichnungspflicht auch für Österreichische Nutzer

Auch wenn die Abmahnungen bisher nur Deutschland betreffen bzw. von deutschen Verbänden ausgehen, müssen sich alle deutschsprachigen Accounts, die öffentlich sind, an die Kennzeichnungspflicht halten. Denn wenn sich unter euren Followern deutsche User befinden, müsst ihr eigentlich die deutschen Regelungen einhalten. In Österreich ist es bisher vielleicht noch nicht so streng, aber auch unsere Rechtslage orientiert sich oft an der unserer deutschen Nachbarn. Daher würde ich euch raten, die Kennzeichnungspflicht jetzt umzusetzen, ganz nach dem Motto „better safe than sorry“.

Von zu wenig Kennzeichnung zur Dauerwerbung

Diese strenge Werberegelung macht es auf Instagram leider momentan ziemlich schwierig, echte Werbung von einfachen persönlichen Empfehlungen zu unterscheiden, weil einfach ALLES als Werbung deklariert werden muss. Meiner Meinung nach ist das genau so wenig sinnvoll wie die Nichtkennzeichnung der Beiträge. Ich hoffe wirklich, dass es hier in naher Zukunft eine Anpassung der Richtlinien geben wird, damit wirkliche Werbung für die Nutzer wieder eindeutiger erkennbar wird.

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